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Unsere AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Magisterfood Robert Scheffert GmbH / Nimburgerstr. 1 / 79276 Reute – nachfolgend MAGISTERFOOD genannt.

1. Gültigkeitsbereich

Die MAGISTERFOOD ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere insoweit als sie den Geschäftsbedingungen der MAGISTERFOOD entgegenstehen, oder hiervon abweichen, lehnen wir ab; solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden die MAGISTERFOOD nicht. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die Bedingungen der MAGISTERFOOD maßgebend.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der MAGISTERFOOD erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, frei bleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der MAGISTERFOOD maßgebend. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert. Die Vertriebsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Das vereinbarte Vertragsverhältnis und die vereinbarten Vertragsbedingungen bestimmen abschließend die gegenseitige Rechte und Pflichten. Dies gilt auch für Lieferungen der MAGISTERFOOD in das Ausland (EU-oder Drittstaaten). Es obliegt dem Käufer die jeweiligen Rechtsbestimmungen, Importbestimmungen, Anmeldungen, Registrierungen, sowie die jeweiligen Zulassungsbestimmungen des Ziellandes zur Einführung der Produkte, einschließlich der geltenden Zollbestimmungen einzuhalten und zu beachten. Die MAGISTERFOOD ist nur zu denjenigen Leistungen und Leistungserbringungen verpflichtet, die ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind. Darüber hinaus gehende nicht vereinbarte Leistungen, Untersuchungen, Analysen etc. kann die MAGISTERFOOD ablehnen oder nur gegen entsprechende vorherige Kostenerstattung durch den Käufer vornehmen.

3. Angebotserstellung / Lohnentwicklung und Lohnleistung

3.1 Um ein Angebot unterbreiten zu können, muss die vorhandene Kundenrezeptur / die zu entwickelnde Rezeptur in unser System aufgenommen/integriert werden. Daraus resultiert eine Analysespezifikation (Geburtsurkunde) an Hand dessen bewertet werden kann, ob die Arbeit an der Rezeptur dem Kundenwunsch entspricht. Ist dies der Fall, kann auf dieser Basis ein freibleibendes Angebot unterbreitet werden. Diese Vorarbeit ist Bestanteil der Lohnentwicklung/Lohnleistung und wird mit dieser abgerechnet.

3.2 Die MAGISTERFOOD ist zu Produktentwicklungen und Rezepturentwicklungen grundsätzlich auf der Basis eines vor Erbringung der Entwicklungsleistung abzuschließenden Geheimhaltungs – und Entwicklungsvertrages bereit. Die Lohnentwicklung/Lohnleistung ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Sind keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, wird die Lohn-Entwicklung je nach Aufwand mit einer Summe von 500,- € – bis zu 9000,- € pro Rezeptur in Rechnung gestellt. Dieser Betrag deckt den Entwicklungsaufwand, das Übertragen von Kundenrezepturen in unser System, das Erstellen/Entwickeln und Ändern/Anpassen von Rezepturen, das Entwickeln von Verfahrenstechniken, sowie Lohnkosten und eine Analysespezifikation ab. Eine Mustererstellung wird stets mit 170,- € Kostenanteil berechnet. Rezepturentwicklungen im Kundenauftrag verbleiben im Eigentum der MAGISTERFOOD entsprechend den abzuschließenden Verträgen. MAGISTERFOOD stellt dem Käufer / Kunden alle notwendigen Informationen bis zum Abschluss der Entwicklung zur Verfügung.

4. Beistellungen / Eigentumsvorbehalt

Stellt der Kunde / Käufer / Rohstoffe / Verpackungsmaterialien / Hilfsstoffe oder andere produktbezogene Stoffe bei, so gewährleistet MAGISTERFOOD die Eigentumsrechte des Kunden / Käufers auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes gemäß den Regelungen in §10. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung der MAGISTERFOOD steht der MAGISTERFOOD ein Zurückbehaltungsrecht an der produzierten Ware zu. Für beigestellte Ware haftet der Kunde / Käufer für Ihre Verwendungsfähigkeit, sowie für die rechtliche Zulässigkeit der eingesetzten (beigestellten) Komponenten, im Hinblick auf den jeweiligen Verwendungszweck, unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsregimes. Gegebenenfalls ist der Kunde / Käufer verpflichtet MAGISTERFOOD im Hinblick auf Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einzelner beigestellter Komponenten, Freistellungserklärungen zu erteilen. Letzteres gilt insbesondere für duale Komponenten.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders angegeben, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab unserem Auslieferungslager (Erfüllungsort). Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie Lieferanten der MAGISTERFOOD betreffen, entbinden die MAGISTERFOOD für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von den Lieferpflichten. MAGISTERFOOD wird den Vertragspartner im Rahmen des Möglichen über die voraussichtlichen Unterbrechungszeiten informieren. Im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen wird MAGISTERFOOD Nachlieferungen leisten. Ansprüche des Kunden / Käufer auf Schadenersatz sind in den genannten Fällen ausgeschlossen, was auch in Fällen der Force majeure gilt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit wenn die MAGISTERFOOD die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der MAGISTERFOOD steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der MAGISTERFOOD den entstandenen Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Käufer jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitere Ansprüche werden abbedungen.

6. Verpackung / Transportschäden

Erfolgt eine Verpackung in vom Käufer gelieferten Behältnissen, wird für die Geeignetheit der Verpackungen keine Gewähr übernommen. Die MAGISTERFOOD ist berechtigt, nicht geeignetes Verpackungsmaterial zu rügen. Erfolgt keine Nachlieferung des beanstandeten Verpackungsmaterials innerhalb von zwei Wochen, ist die MAGISTERFOOD berechtigt, geeignetes Material auf Kosten des Kunden einzusetzen. Die MAGISTERFOOD ist dabei bemüht ein geeignetes, den Wünschen des Kunden entsprechendes Verpackungsmaterial einzusetzen. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlassen oder dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde. Transportschäden sind unverzüglich bei der MAGISTERFOOD anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt worden sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die MAGISTERFOOD ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mehr – oder Minderlieferungen von 10% der Vertragsmenge ist zulässig.

7. Mängelrüge

Die Einhaltung der Liefer-Leistungsverpflichtungen der MAGISTERFOOD setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners (Käufers) voraus. Der Käufer ist verpflichtet die erhaltene Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängelrüge unmittelbar, spätestens jedoch drei Tage nach vermerktem Erhalt der Ware gegenüber MAGISTERFOOD schriftlich anzuzeigen. Später erfolgte Mängelrügen werden nicht mehr anerkannt. Beanstandete Ware ist durch den Käufer bis zu der endgültigen Entscheidung der MAGISTERFOOD über die Ablehnung oder Anerkennung von Gewährleistungspflichten aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung der MAGISTERFOOD zurückgesandt werden. Der Käufer hat der MAGISTERFOOD in jedem Falle die Begutachtung dieser Ware zu ermöglichen. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nach Wahl der MAGISTERFOOD auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Die Kosten jeglicher vom Käufer in Auftrag gegebener Analysen werden von der MAGISTERFOOD nicht übernommen, es sei denn, die Parteien haben die Übernahme oder die Teilübernahme die Kosten vorher schriftlich vereinbart. Die lebensmittelrechtliche richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist unabhängig von der Produktbezeichnung der MAGISTERFOOD, Aufgabe des Käufers. Im Falle begründeter Mängel ist die MAGISTERFOOD verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach Wahl der MAGISTERFOOD entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zur Gesamtlieferung zu ermäßigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern die Ersatzlieferung erfolgt und diese fehlschlägt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüberhinausgehende Ansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.

8. Verjährung

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden, spätestens jedoch nach Ablauf des von MAGISTERFOOD gewährleisteten Mindesthaltbarkeitsdatums. Werden Eingriffe durch Dritte vorgenommen, oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, gelagert oder behandelt etc., entfällt jegliche Haftung der MAGISTERFOOD.

9. Preise, Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflicht des Käufers

9.1. Preisänderungen durch Lieferanten der MAGISTERFOOD bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Verkäufers beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichten maßgebend. Die Rechnungen der MAGISTERFOOD sind spätestens innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die MAGISTERFOOD berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitgehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die MAGISTERFOOD ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis der Käufer die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die MAGISTERFOOD behält sich das Recht vor, die Forderungen an Dritte abzutreten.

9.2. Wenn Rohstoffe/Verpackungseinheiten für einen Auftrag durch die MAGISTERFOOD eingekauft werden müssen, wird bei einem Warenwehrt ab 10.000,00 € eine Abschlagszahlung von 50 % als Vorkasse in Rechnung gestellt, um die Rohstoff/Verpackungsbeschaffung sicherzustellen. Die Rohstoff/Verpackungsbestellung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Abschlagszahlung.

9.3. Der Käufer unterstützt die MAGISTERFOOD bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Käufer ist verpflichtet, die von Ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Lieferung der Etiketten, Lieferung der geeigneten Verpackungen, Lieferung der gestellten Rohstoffe) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzugs des Käufers ist die MAGISTERFOOD berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Herstellungskosten abzurechnen. Der Verzug des Käufers tritt in dem Falle spätestens 24 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die MAGISTERFOOD ein.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der MAGISTERFOOD bis der Käufer sämtliche Forderungen insbesondere Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks, sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der MAGISTERFOOD beglichen hat.

10.2. Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt für die MAGISTERFOOD als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass die MAGISTERFOOD dadurch verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der MAGISTERFOOD gehörenden, oder von ihr gelieferten Waren durch den Käufer steht der MAGISTERFOOD das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswerts, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zum Rechnungswert der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.

10.3. Sollte der Progressionsvorbehalt durch Verbindung , Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, so tritt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache in der Höhe des jeweiligen Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an die MAGISTERFOOD ab. Der Käufer verwahrt den neuen Bestand oder die neue Sache unentgeltlich für die MAGISTERFOOD. Die entstandenen Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als Progressionsvorbehalt für die MAGISTERFOOD gelten.

10.4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverfolgen, solange er sich nicht mit den Leistungen an die MAGISTERFOOD im Verzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung gilt schon jetzt in Höhe des auf die Progressionsvorbehalt entfallenden Kaufpreises als an die MAGISTERFOOD abgetreten. Die MAGISTERFOOD nimmt diese Abtretung bereits heute an. Der Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung oder mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises an die MAGISTERFOOD. Sollte der Verkäufer mit seinen Kunden eine Kontokorrentabrede treffen oder getroffen haben, die dazu führt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar auf die MAGISTERFOOD übergeht, so gilt die Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis gegen den Abnehmer des Käufers schon jetzt als an die MAGISTERFOOD abgetreten. Die MAGISTERFOOD nimmt wiederum diese Abtretung hiermit an. Sämtliche Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, die aufgrund dieser Bedingung an die MAGISTERFOOD abgetreten wurden, dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst.

10.5. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotzdem ermächtigt. Die dem Käufer von der MAGISTERFOOD erteilte Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die MAGISTERFOOD wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der MAGISTERFOOD hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat die MAGISTERFOOD unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum ausgebracht werden.

10.6. Sollte der Käufer in Folge von Beschädigungen, Minderungen, Verlust oder anderswertigem Untergang der Vorbehaltsware, Ansprüche gegen einen Versicherer oder sonstige Dritte erwerben, so werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware im Lieferzeitpunkt schon jetzt an die MAGISTERFOOD abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.

10.7. Der Eigentumsvorbehalt ist in dieser Weise bedingt, dass er mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres erlischt. In diesem Falle geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über und die abgetretenen Forderungen stehen ebenfalls dem Käufer zu.

10.8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der MAGISTERFOOD um mehr als 20%, so wird die MAGISTERFOOD auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Wahl der MAGISTERFOOD freigeben.

11. Zahlungsbedingungen

11.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels in der Rechnungswährung oder im Gegenwert in Euro gemäß offiziellem Umrechnungskurs ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.

11.2. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nicht zulässig, soweit dessen Gegenforderung durch die MAGISTERFOOD schriftlich anerkannt wird, oder rechtskräftig festgestellt wurde.

11.3. Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die MAGISTERFOOD berechtigt, den unter Ziffer 9.1 dieser Bedingungen vereinbarten Zinssatz zu verlangen.

11.4. Die MAGISTERFOOD ist berechtigt, trotz eventuell anders lautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die MAGISTERFOOD den Käufer unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.

11.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die MAGISTERFOOD über den Betrag verfügen kann, Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen.

11.6. Befindet sich der Käufer gegenüber der MAGISTERFOOD mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

11.7. Der MAGISTERFOOD gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

12. Haftung

Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land. Dasselbe gilt für die textlichen und werblichen Aussagen auf der Verpackung, sowie im Umfeld des Inverkehrbringens. Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung der MAGISTERFOOD ergeben sollte, stellt der Käufer die MAGISTERFOOD im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet einen entsprechenden Ausgleich auch für entstehende Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Diese Regelung gilt auch, soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z.B. Patentrechte oder ähnliches). Dies gilt insbesondere für den Fall des Exports der Ware der MAGISTERFOOD durch den Käufer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere falls durch die Erzeugnisse der MAGISTERFOOD Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gleiches gilt, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.

13. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der MAGISTERFOOD der Erfüllungsort.

14. Gerichtsstand / Rechtswahlklausel

14.1. Der Gerichtsstand ist das am Sitz der MAGISTERFOOD zuständige Gericht.

14.2. Die Durchführung des Vertrages, sowie seine rechtliche Bewertung, unterliegt dem deutschen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde und unabhängig von der Vertragssprache, es sei denn es wurde ausdrücklich Abweichendes vereinbart.

Magisterfood Robert Scheffert GmbH
Geschäftsführer Robert Scheffert
HRB-Nr.: 1056 Stand: 01/2018

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