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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Magisterfood Limited & Co. KG
Nimburgerstraße 1, 79276 Reute

(nachfolgend MAGISTERFOOD genannt)


1. Gültigkeitsbereich

MAGISTERFOOD schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere wenn sie den AGB von MAGISTERFOOD entgegenstehen oder hiervon abweichen, wird ausgeschlossen. Solche AGB binden MAGISTERFOOD nicht.

Diese AGB gelten für alle Lieferungen, auch für solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen von MAGISTERFOOD.


2. Angebot und Vertragsabschluss

  • Angebote von MAGISTERFOOD sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn MAGISTERFOOD den Auftrag schriftlich bestätigt.
  • Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung durch MAGISTERFOOD.
  • Vertriebsangestellte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Vertragsinhalt hinausgehen.
  • Bei Lieferungen ins Ausland (EU- oder Drittstaaten) ist der Käufer verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften, Importbestimmungen, Anmeldungen und Registrierungen des Ziellandes zu beachten.
  • MAGISTERFOOD ist nur zu denjenigen Leistungen verpflichtet, die ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind.
  • Zusätzliche Leistungen (z.B. Untersuchungen, Analysen) können abgelehnt oder nur gegen Kostenerstattung erbracht werden.

2.1 Abnahmeverpflichtung

MAGISTERFOOD kauft bei Bedarf Verpackungsmaterial (z.B. Dosen, Folien, Kartonagen) ein. Falls Mehrmengen abgenommen werden müssen, erfolgt dies nach Rücksprache mit dem Kunden.

  • Bei Sortimentsänderungen, Rezepturänderungen oder wenn Materialien nicht innerhalb von 6 Monaten abgenommen werden, werden diese zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
  • MAGISTERFOOD ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
  • Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der Vertragsmenge werden grundsätzlich akzeptiert.


3. Angebotserstellung / Lohnentwicklung und Lohnleistung

  • Um ein Angebot zu erstellen, muss die Rezeptur in unser System aufgenommen werden. Dies führt zu einer Analysespezifikation, die bewertet wird.
  • Produktentwicklungen und Rezepturentwicklungen erfolgen grundsätzlich nur auf Basis eines Geheimhaltungs- und Entwicklungsvertrages.
  • Die Lohnentwicklung/Lohnleistung ist kostenpflichtig und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • Eine Mustererstellung wird stets mit 170,- € Kostenanteil berechnet.
  • Rezepturentwicklungen im Kundenauftrag verbleiben im Eigentum von MAGISTERFOOD.


4. Beistellungen / Eigentumsvorbehalt

  • Stellt der Kunde Rohstoffe oder andere Materialien bereit, bleibt das Eigentum des Kunden gemäß §10 Eigentumsvorbehalt gewahrt.
  • MAGISTERFOOD hat ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung.
  • Der Kunde haftet für die Verwendungsfähigkeit und rechtliche Zulässigkeit der beigestellten Komponenten.


5. Lieferung

  • Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab unserem Auslieferungslager.
  • Umstände wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Betriebsstörungen entbinden MAGISTERFOOD von Lieferpflichten.
  • Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund grober Fahrlässigkeit.
  • Bei Annullierung einer Bestellung haftet der Käufer für Aufwendungen und entgangenen Gewinn.


6. Verpackung / Transportschäden

  • Verpackungen des Käufers werden auf ihre Eignung geprüft.
  • Transportschäden müssen unverzüglich angezeigt werden.
  • MAGISTERFOOD ist zu Teillieferungen berechtigt.
  • Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der Vertragsmenge sind zulässig.


7. Mängelrüge

  • Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
  • Mängel sind spätestens drei Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
  • Beanstandete Ware ist bis zur Entscheidung durch MAGISTERFOOD aufzubewahren.
  • MAGISTERFOOD kann Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung anbieten.


8. Verjährung

  • Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren nach sechs Monaten oder mit Ablauf des gewährten Mindesthaltbarkeitsdatums.


9. Preise, Zahlungsbedingungen

  • Preisänderungen durch Lieferanten können weitergegeben werden.
  • Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug kann der Kaufpreis mit 8% über dem Basiszinssatz der EZB verzinst werden.
  • Für Aufträge über 10.000,00 € wird eine Abschlagszahlung von 50% als Vorkasse verlangt.


10. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von MAGISTERFOOD bis zur vollständigen Bezahlung.
  • Be- und Verarbeitung erfolgen im Sinne des §950 BGB.


11. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind gemäß Zahlungsziel zahlbar.
  • Zahlungsverweigerung oder Aufrechnung durch den Käufer sind ausgeschlossen.
  • Zahlungen gelten erst bei Verfügung durch MAGISTERFOOD als erfolgt.


12. Haftung

  • Der Käufer trägt die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der Produkte.
  • MAGISTERFOOD übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Verwendung oder Rechtsverletzungen im Zielland.


13. Erfüllungsort

  • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der MAGISTERFOOD.


14. Gerichtsstand und Rechtswahl

  • Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von MAGISTERFOOD.
  • Deutsches Recht ist anzuwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Magisterfood Limited & Co. KG

Nimburgerstraße 1, 79276 Reute
Geschäftsführer: Christian Lux, Falco Scheffert
Amtsgericht: Freiburg im Breisgau HRA 708744.